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Digitale Barrierefreiheit

Wir unterstützen Sie auf Ihrem Weg zur digitalen Zugänglichkeit.

Warum digital barrierefrei?

Digitale Barrierefreiheit nutzt allen. Sie sorgt dafür, dass digitale Produkte und Inhalte für möglichst alle Menschen nutzbar sind – auch für Menschen mit z.B. Arm in Gips, Sehschwächen, o. ä..
Digitale Barrierefreiheit bzw. Teilhabe bedeutet also, dass Webseiten, Software und Apps keine Hindernisse bzw. Barrieren bei der Bedienung aufweisen und somit für alle zugänglich sind. Ab 2025 ist digitale Barrierefreiheit sogar verpflichtend!

Ihre Vorteile

Rechtliche Grundlagen

BITV

In Deutschland wird der barrierefreie Zugang durch die BITV (Barrierefreie Informationstechnik Verordnung) im Rahmen des BGG (Behindertengleichstellungsgesetz) geregelt.

EU-Richtlinie (EU) 2016/2102

Durch die EU-Richtlinie (EU) 2016/2102 wurden weitere Anforderungen für den barrierefreien Zugang zu Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen definiert.

BFSG

Die Umsetzung der EU-Richtlinie 2019/882 wird durch das BFSG (Barrierefreiheitsstärkungsgesetz) geregelt.

In Deutschland wird der barrierefreie Zugang durch die BITV (Barrierefreie Informationstechnik Verordnung) im Rahmen des BGG (Behindertengleichstellungsgesetz) geregelt.

Durch die EU-Richtlinie (EU) 2016/2102 wurden weitere Anforderungen für den barrierefreien Zugang zu Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen definiert.

Die Umsetzung der EU-Richtlinie 2019/882 wird durch das BFSG (Barrierefreiheitsstärkungsgesetz) geregelt.

Unser Angebot

Seit 2009 arbeiten bei uns Menschen mit und ohne Körperbehinderungen am Thema der digitalen Zugänglichkeit. Wir kombinieren eigene Erfahrungen mit dem Wissen um aktuelle Standards und nutzen den innovativen und praxisnahen Beratungsansatz nach dem Digital Accessibility Model (DAMM). So ist die Pfennigparade ein authentischer, sozialer und professioneller Partner an Ihrer Seite.

  • Beratung

  • Schulung

  • Umsetzung

  • Evaluation

Neuigkeiten:

  1. 13.05.2024Einführung in die europäische Gesetzgebung zur Barrierefreiheit

    Die EU hat innerhalb eines ihrer Ressourcenzentren (AccessibleEU) einen Leitfaden veröffentlicht zum Thema: Gesetzgebung zur Barrierefreiheit. Was genau ist die AccessibleEU und was besagt dieser Leitfaden in Hinblick auf die digitale Barrierefreiheit für Website-Betreiber?
    All das wollen wir Ihnen nachfolgend kurz aufzeigen.

    Weiterlesen
    Flagge der europäischen Union
  2. 08.05.2024Podcast - Digitale Barrierefreiheit: Was macht Google, um digitale Inklusion zu fördern?

    In der neuesten Ausgabe des Podcasts von Dennis Bruder hat er Isabelle Joswig, die Inklusionsbeauftragte von Google Deutschland, zu Gast. Es ist ein interessantes Gespräch entstanden, in dem Isabelle Joswig spannende Einblicke gibt, wie der „Digitalriese“ in Deutschland mit digitaler Barrierefreiheit und generell Inklusion im Unternehmen umgeht. Sie berichtet, wie Google andere Unternehmen dazu animiert und unterstützt, das Thema digitale Barrierefreiheit anzugehen.
    Dabei zeigt sie auf, welche Chancen und Potenziale für die meisten Unternehmen nach wie vor ungenutzt bleiben.

    Dazu geben beide Hintergrundinformationen zum „Test zur Barrierefreiheit deutscher Online-Shops“, einem gemeinsamen Projekt von Google, der Pfennigparade, Aktion Mensch und der Beratungsagentur BITV-Consult.
    In diesem Projekt wollen sie gemeinsam feststellen, wie es um die Barrierefreiheit der 80 größten Online-Shops in Deutschland steht.
    Im Juli wird es die nächste Veröffentlichung dazu geben, und wir sind schon sehr gespannt, wie sich die Shops entwickelt haben.

    Wir wünschen Ihnen viel Spaß beim Hören!

    Reinhören
    Headline: Barriere? Los! Digital.; Blinder Redakteur des Podcasts sitzt am Arbeitspatz mit Braille-Tatstatur
  3. 07.03.2024Podcast - Digitale Barrierefreiheit: Gesetzliche Pflichten für Unternehmen

    Ein Interview zum Barrierefreiheitsstärkungsgesetz mit dem Juristen Sven Niklas

    Mit dem European Accessibility Act bzw. dem Barrierefreiheitstärkungsgesetz werden viele Unternehmen ab Juni 2025 verpflichtet, digital barrierefreie Produkte und Dienstleistungen anzubieten.
    In dieser Folge von BarriereLos haben wir den Juristen Sven Niklas von der Bundesfachstelle Barrierefreiheit gefragt, worauf Unternehmen nun achten sollten, welche Gesetze und Standards es gibt und wie diese jetzt schon umgesetzt werden können.

    Reinhören
    Headline: Barriere? Los! Digital.; Blinder Redakteur des Podcasts sitzt am Arbeitspatz mit Braille-Tatstatur

Ihr Kontakt

Michael Düren

Experte für digitale Teilhabe / Coach & Berater

Portrait Michael Düren

Susanne Baumer

Expertin für digitale Barrierefreiheit

Portrait Susanne Baumer

Unsere Kunden sagen